Urteil wohl Ende Mai 25.04.2024, 08:00 Uhr

Adidas und Nike zoffen sich erneut um Streifen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine knifflige Frage zu entscheiden: Wie viele Streifen dürfen auf einer Hose von Nike angeordnet sein? Zuletzt sah sich Adidas in seinem Markenrecht verletzt. Welche Argumentation die Anwälte vorbringen.
Adidas ist bekannt für sein Markenzeichen, die drei Streifen.
(Quelle: Adidas)
Seit dieser Woche beschäftigt sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Frage, wie viele Streifen in einer bestimmten Anordnung auf einer Nike-Hose zu sehen sein dürfen. Das Berufungsverfahren wurde am Dienstag eröffnet, und der Vorsitzende Richter Erfried Schüttpelz plant, das Urteil am 28. Mai zu verkünden. Der Streit entstand zwischen den Sportartikel-Rivalen Nike und Adidas aufgrund der drei parallel angeordneten Streifen, dem bekannten Markenzeichen von Adidas. Nike wird beziehungsweise wurde beschuldigt, mit einigen Hosen zu nah an das Design von Adidas heranzukommen, wodurch der Konzern aus Herzogenaurach im Jahr 2022 eine Verletzung seines Markenschutzes sah. Das Landgericht Düsseldorf untersagte daraufhin Nike, fünf bestimmte Hosen innerhalb Deutschlands anzubieten. Die US-Marke legte jedoch Widerspruch ein, und im September 2023 bestätigte das Landgericht die Entscheidung. Nike ging daraufhin in Berufung, und nun muss erneut über den Fall entschieden werden.

Die Argumentation der Anwälte von Adidas und Nike

Nach Ansicht von Nike ist der von Adidas beanspruchte Schutzbereich im Hinblick auf die Streifenmuster zu eng. Nike-Anwalt Burkhard Führmeyer argumentierte während der mündlichen Verhandlung, dass nicht alles, was Streifen hat, in den Schutzbereich fällt. Streifen an Hosen seien nichts Neues und könnten als Verzierungen und dekorative Elemente dienen. Das Design der Nike-Produkte unterscheide sich von Adidas, unter anderem durch unterschiedlich viele und breite Streifen, Zwischenräume und Farbkontraste. Außerdem sei für Verbraucher deutlich das Nike-Swoosh-Logo erkennbar. Adidas sieht rechtlich vor allem die Frage im Vordergrund, ob Nike das Recht hat, ähnliche Streifenmuster zu verwenden, und wie weit der Schutzumfang reicht. Anwalt Christian Rassmann argumentierte, dass die Vielzahl an Streifenprodukten von Nike als gezielter Angriff auf Adidas zu betrachten sei. Der Markenschutz solle den Inhaber schützen, der seine Marke über Jahrzehnte aufgebaut habe. Rassmann stellte die Frage, ob die Marke noch funktioniere, wenn ein Wettbewerber ähnliche Produkte in großer Menge auf den Markt brächte. Dies könnte dazu führen, dass die Marke Adidas verwässert werde. Richter Schüttpelz sieht vor allem ein Dilemma in rechtlicher Hinsicht: Er betonte, dass eine Grenze gezogen werden müsse, aber wo diese liege, sei die Frage. Die bekannten Adidas-Streifen seien vielen Deutschen bekannt, aber Verbraucher würden schnell erkennen, wann es sich nicht um Adidas handele. Dennoch stehe bekannten Marken rechtlich ein größerer Schutz zu. Im Hinblick auf die beanstandeten Hosen kündigte er an, im Einzelfall zu entscheiden, ob diese zu nah am Adidas-Design seien und somit beanstandet werden müssten. Dies erfordere jedoch Zeit, betonte der Richter zum Ende der Verhandlung.

Um die Streifen wird schon länger gestritten

In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Rechtsstreitigkeiten aufgrund der Streifen. Im Jahr 2019 unterlag Adidas vor dem Gericht der Europäischen Union, das entschied, dass die drei Streifen von Adidas nicht in jeder Form und Ausführung markenrechtlich geschützt seien. Ein Jahr zuvor hatte Adidas einen Erfolg erzielt, als es einem Wettbewerber untersagt wurde, Schuhe mit zwei parallelen Querstreifen beim EU-Markenamt schützen zu lassen. Ein Streit mit Nike gab es bereits 2005, als Adidas durchsetzte, dass Hosen-Modelle des US-Unternehmens mit einer Zwei-Streifen-Kennzeichnung die Markenrechte verletzen und nicht mehr verkauft werden durften.




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